Organisierte Kriminalität im Wirtschaftsstrafrecht
Innerhalb der Wirtschaftsstraftaten gibt es auch zahlreiche Fälle von organisierter Kriminalität.
Wirtschaftsstraftaten finden sich hinter der Rauschgift- und Eigentumskriminalität an dritter Stelle im Bereich der organisierten Kriminalität ein. Hierunter fallen insbesondere Fälle von Korruption, Zigaretten- und Alkoholschmuggel. Allerdings auch Wirtschaftsstraftaten wie Steuerhinterziehung, Umweltstraftaten und Markenpiraterie.
Die organisierte Kriminalität ist dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptpersonen nie oder nur selten nach außen in Erscheinung treten. Dies überlassen sie den jederzeit austauschbaren Randtätern. Durch Schweigegelder oder Einschüchterungsmethoden werden alle Personen, die unmittelbar oder mittelbar darin verwickelt sind zum Schweigen gebracht. Besonders zeichnet sich die organisierte Kriminalität dadurch aus, dass die Geschäfte aufgrund ihrer besonderen Struktur auch dann beständig weiterlaufen, wenn ein Täter von der Polizei gefasst wurde