Zollsachen
Das für das Steuerstrafverfahren Gesagte gilt weitgehend auch für Zollstraftaten, § 369 I AO. Obwohl das europäische Recht in größerem Umfang die Vorschriften der AO überlagert (zB von dem Zollkodex), finden diese dennoch aufgrund der fehlenden unmittelbaren strafrechtlichen Kompetenz des europäischen Parlaments Anwendung.
Sowohl die Zollbehörden als auch das Zollkriminalamt werden als Hilfsorgane der Staatsanwaltschaft in das Ermittlungsverfahren mit einbezogen. Die Hauptzollämter sowie die Zollfahndungsämter dienen hierbei sogar als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Demzufolge stehen ihnen die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten zur Seite. In Fällen, denen besondere Bedeutung zukommt, führt das Zollkriminalamt die erforderlichen Ermittlungen selbst. Allerdings darf es nur präventive Maßnahmen durchführen. Repressive Tätigkeiten muss die Zollfahndung, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wahrnehmen.
Die Zollfahndung ist weiterhin auch für grenzüberschreitende Geldwäsche und der hiermit im Zusammenhang stehende Straftaten zuständig.
Zollhinterziehung
Es gibt sehr viele verschiedene Erscheinungsformen der Zollhinterziehung. So gibt es den „Intelligenzschmuggel“, den klassischen Schmuggel und den Schmuggel im Reiseverkehr.
Mittlerweile ist der Intelligenzschmuggel an die Stelle de klassischen Schmuggels als beliebteste Hinterziehungsart getreten („White collar criminal“). Diese Erscheinungsform ist deshalb so beliebt geworden, weil die Höhe des Zolls und die Einfuhrumsatzsteuer von sehr vielen, komplizierten Merkmalen abhängt und somit leicht und unbemerkt verfälscht werden kann. So wird beispielsweise ein falscher Transaktionswert angegeben oder eine falsche Warenbeschaffenheit, sodass weniger oder gar kein Zoll bzw. Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden muss.
Der klassische Schmuggel findet zumeist nur noch an den Ostgrenzen der EU statt, da hier ein starkes „Wohlstandsgefälle“ herrscht und es demnach erhebliche Preisunterschiede der Waren gibt. Insbesondere Tabakwaren- und Rauschgiftschmuggel wird durch illegale Einfuhrarten wie die Einfuhr über Küstengewässer, via Kleinflugzeuge auf nicht zugelassenen Landeplätzen etc. betrieben.
Unter Reiseschmuggel versteht man die Hinterziehung der Einfuhrabgaben für Waren, die im persönlichen Reisegepäck, zu nicht kommerziellen Zwecken mitgeführt werden.
Möchte man bspw. Barmittel über 10.000€ nach Deutschland einführen, so besteht hierfür eine Anmeldepflicht. Wird diese nicht beachtet, zB indem der Anmeldpflichtige einfach den Zoll passiert, so liegt Zollhinterziehung vor.