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Zollhinterziehung

 

Es gibt sehr viele verschiedene Erscheinungsformen der Zollhinterziehung. So gibt es den „Intelligenzschmuggel“, den klassischen Schmuggel und den Schmuggel im Reiseverkehr. 

 

Mittlerweile ist der Intelligenzschmuggel an die Stelle de klassischen Schmuggels als beliebteste Hinterziehungsart getreten („White collar criminal“). Diese Erscheinungsform ist deshalb so beliebt geworden, weil die Höhe des Zolls und die Einfuhrumsatzsteuer von sehr vielen, komplizierten Merkmalen abhängt und somit leicht und unbemerkt verfälscht werden kann. So wird beispielsweise ein falscher Transaktionswert angegeben oder eine falsche Warenbeschaffenheit, sodass weniger oder gar kein Zoll bzw. Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden muss.


Der klassische Schmuggel findet zumeist nur noch an den Ostgrenzen der EU statt, da hier ein starkes „Wohlstandsgefälle“ herrscht und es demnach erhebliche Preisunterschiede der Waren gibt. Insbesondere Tabakwaren- und Rauschgiftschmuggel wird durch illegale Einfuhrarten  wie die Einfuhr über Küstengewässer, via Kleinflugzeuge auf nicht zugelassenen Landeplätzen etc. betrieben. 


Unter Reiseschmuggel versteht man die Hinterziehung der Einfuhrabgaben für Waren, die im persönlichen Reisegepäck, zu nicht kommerziellen Zwecken mitgeführt werden. 
Möchte man bspw. Barmittel über 10.000€ nach Deutschland einführen, so besteht hierfür eine Anmeldepflicht. Wird diese nicht beachtet, zB indem der Anmeldpflichtige einfach den Zoll passiert, so liegt Zollhinterziehung vor.